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Abzug von den Steuern

Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss Bundesgesetz bei der direkten Bundessteuer bis zu 10’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter).