Stimmfreigabe für EFAS
Vereinheitlichung der Gesundheitsfinanzierung?
Am 24. November stimmen wir über eine Reform des Krankenversicherungsgesetzes ab. Diese will die Finanzierung von medizinischen Leistungen vereinheitlichen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Aktuell bezahlen die Kantone 55 Prozent der Kosten bei stationären Behandlungen. Bei den ambulanten Behandlungen leisten die Kantone keinen Beitrag.
Die Folgen der Reform werden innerhalb der GRÜNEN unterschiedlich bewertet. Befürworter*innen erhoffen sich tiefere Kosten und Prämien, weil durch die Reform ambulante Behandlungen gefördert werden. Gegner*innen der Reform befürchten, dass aufgrund des Einbezugs der Pflege die Prämien zusätzlich steigen werden. Die GRÜNEN haben an ihrer Delegiertenversammlung vom 17. August die Stimmfreigabe beschlossen.